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Liebe Mitglieder,

wir müssen uns leider weiterhin in Geduld üben, was das Trainieren im Clubheim angeht.

Anbei finden Sie die aktuellen Vorgaben des Landessportverbands für das Saarland:

2. Sporthallen, Sportplätze, Sportanlagen und Sporteinrichtungen 

Eine Nutzung der genannten Anlagen ist untersagt, sofern die Nutzung keine Ausübung von Individualsport darstellt. Freiluftsportanlagen, die nachweisbar für die Ausübung von Individualsport genutzt werden, können auch dann geöffnet werden, sofern sie ursprünglich ausschließlich für den Mannschaftssportbetrieb errichtet wurden. 

Individualsportarten im Sinne der Verordnung sind Sportarten, die alleine oder in Gruppen von bis zu 5 Personen unter weiterer Einhaltung der unter § 7 Abs. 9 VO-CP genannten Voraussetzungen und Regeln durchgeführt werden kann. 

Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Schwimmbäder und Badeanstalten bleiben weiterhin für den Sportbetrieb geschlossen. 

Dies betrifft auch das alleinige Trainieren im Clubheim.

Die vollständige Mitteilung können Sie hier einsehen.

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